Ausbildung Notfallsanitäter/-in (m/w/d)
ASB-Rettungswachen in
Saarbrücken, Neunkirchen, Kleinblittersdorf
Herbst 2025 | Vollzeit |
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist als Wohlfahrts- und Hilfsorganisation politisch und konfessionell ungebunden. Wir helfen allen Menschen, unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit.
Im Saarland betreiben wir als Beauftragte des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung drei Rettungswachen an den Standorten Saarbrücken-Brebach, Neunkirchen und Kleinblittersdorf.
Wir suchen für das nächste Ausbildungsjahr mit Beginn im Herbst 2025 Auszubildende für den Beruf des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin.
Diese Vorteile erwarten Sie:
- eine praxisorientierte Ausbildung in einem motivierten und kompetenten Team
- Wachbereiche mit Stadt- und Landrettung in Saarbrücken, Neunkirchen und Kleinblittersdorf
- Ausbildungsvergütung gemäß Tarifvertrag ASB-Saarland
- Zusätzliche Fort- u. Weiterbildungsmöglichkeiten beim ASB-Bildungswerk
- Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C1
Das sollten Sie mitbringen:
- Identifikation mit den Werten des ASB
- Mindestalter 18 Jahre
- Mittlerer Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung
- alternativ eine nach einem Hauptschulabschluss erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- gesundheitliche Eignung und Kenntnisse der deutschen Sprache zur Ausübung des Berufs
- gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
- polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
- Motivation, Teamfähigkeit und Flexibilität
- Engagement und Zuverlässigkeit
Hier können Sie uns unterstützen:
- Mitwirkung in der Notfallrettung und im Krankentransport je nach Ausbildungsstand
- Besuch der Rettungsdienstschule Saar und einer kooperierenden Klinik zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kompetenzen
Bitte nutzen Sie bevorzugt die Online-Bewerbung
Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf die Online-Bewerbung.
Die Bewerbungsfrist endet am 15.03.2025.
Wir weisen darauf hin, dass wir Verdienstausfälle, Fahrtkosten sowie sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehen, leider nicht erstatten können.